Unsere Leistungen
Beratung bei der Prüfung von Projekten und Produkten auf Genehmigungspflicht nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz, der EU-Dual-Use Verordnung sowie dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz
Beantragung von Genehmigungen, d.h. Ausfuhrgenehmigungen sowie Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Inhouse-Schulungen von Mitarbeitern.
Hinweis: Die Leistung besteht darin, dass Kenntnisse und Erfahrungen, die in langjähriger Berufspraxis erworben wurden, zur Verfügung gestellt werden. Es wird keine klassische Rechtsberatung (gem. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)) angeboten.